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AGBs

Frank Kettritz Schlüsselfunddienst & Sicherheitstechnik e.K.

§ 1 Leistungen

Die Schlüsselfundzentrale überlässt ihren Kunden Schlüsselfundmarken zur Befestigung am Schlüsselbund, die mit einer Code-Nummer und der Anschrift der Schlüsselfundzentrale versehen sind. Verloren gegangene Schlüssel können so bundesweit dem Kunden zugeordnet werden, ohne dass dessen Name oder Adresse dem Finder bekannt wird.
Verloren gegangene oder unkenntlich gewordene Schlüsselfundmarken werden von der Schlüsselfundzentrale kostenlos ausgetauscht. Die Schlüsselfundmarken bleiben Eigentum der Schlüsselfundzentrale Kettritz. Die Leistungen der Schlüsselfundzentrale umfassen die Haus-, Wohnungs- und Briefkastenschlüssel, die mit einer Schlüsselfundmarke an einem Schlüsselbund verbunden sind.

§ 2 Mitteilungspflichten

Der Verlust oder der Diebstahl eines Schlüssels bzw. einer Schlüsselfundmarke ist der Schlüsselfundzentrale unverzüglich mitzuteilen. Wohnungswechsel sind der Schlüsselfundzentrale möglichst vorab, spätestens jedoch 3 Tage nach dem Umzug schriftlich unter Angabe der neuen Adresse mitzuteilen. Bei Unterlassung gehen die Kosten für die Ermittlung der neuen Anschrift zu Lasten des Kunden. Die Leistungen der Schlüsselfundzentrale übertragen sich innerhalb Deutschlands auf das neue Schlüsselbund.

§ 3 Verlorene Schlüssel

Werden verloren gegangene Schlüssel von Dritten aufgefunden, übernimmt die Schlüsselfundzentrale die Belohnung für den Finder und die Kosten der Wiederbeschaffung. Dem Kunden werden die Schlüssel ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt. Sollten die Schlüssel nicht innerhalb von einer Woche zurückgelangt sein, werden dem Kunden die von der Vertragsleistung erfassten Schlüssel bzw. die anfallenden Kosten für Anlagenschlüssel durch die Schlüsselfundzentrale ersetzt.

§ 4 Schlüsseldiebstahl

Bei Schlüsseldiebstahl wird dem Kunden kostenfrei ein neues Schloss (DIN 18252) oder im Bedarfsfall ein Anlagenzylinder für die Wohnungstür montiert bzw. die anfallenden Kosten übernommen.

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung

Die Vertragszeit beträgt 2 Jahre ab Vertragsschluss und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, soweit der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann von beiden Seiten jederzeit erklärt werden. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gilt insbesondere der Umzug des Kunden ins Ausland. Ein schriftlicher Nachweis ist zu erbringen. Die Schlüsselfundmarken sind nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an die Schlüsselfundzentrale zurückzugeben.

§ 6 Kosten

Für die Überlassung einer Schlüsselfundmarke ist eine Jahresgebühr in Höhe von 24,00 € zu zahlen, für weitere Schlüsselfundmarken desselben Haushalts 12,00 €; der Familienjahresbeitrag für bis zu 5 Schlüsselfundmarken beträgt 48,00 €. Firmen und Vereinsbeiträge nach Rücksprache. Alle Beträge enthalten die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Gesamtjahresgebühr wird jeweils im Voraus, spätestens bei Rechnungslegung fällig. Im Verzugsfall werden anfallende Mahngebühren berechnet.
Die Kosten einer Notöffnung sind in der Jahresgebühr nicht enthalten. Als Kunde erhalten Sie 10% Rabatt auf den Rechnungsbetrag bei einer Notöffnung.

§ 7 Haftung

Die Schlüsselfundzentrale übernimmt keine Haftung für Schäden, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, insbesondere auch der Verzicht auf die Schriftform.
Ist der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.